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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der OBOVE Marketing GmbH, Rückertstr. 5, 80336 München (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden/der Kundin (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Der Auftraggeber versichert, dass er als Unternehmer und nicht als Verbraucher handelt. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Angebotes des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme erfordert die Textform (E-Mail ausreichend). Bis zur Annahme des Angebotes ist dieses freibleibend.

(2) Mit Vertragsschluss akzeptiert der Auftraggeber die AGB des Auftragnehmers.

 

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

 

§ 3 Zahlungsmodalitäten

(1) Die Zahlungsmethoden richten sich nach der Vereinbarung der Parteien. Die Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnungstellung, soweit nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer behält sich vor ein SEPA-Lastschriftmandat zu verlangen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Steuern, soweit nicht anders ausgewiesen. Das vereinbarte Honorar beinhaltet nicht das einzusetzende Werbebudget.

(2) Die Fälligkeit richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zahlungszielen. Der Auftraggeber kommt bereits durch Versäumung des Zahlungstermins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Etwaige Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(3) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer nicht aus.

(4) Die Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur insoweit ausüben, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(5) Im Falle einer Sperre des Social Media Accounts des Auftraggebers, bleibt die Zahlungsverpflichtung bestehen, sofern die Sperre nicht auf das Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

 

§ 4 Leistungen / Pflichten

(1) Der Auftragnehmer schuldet nur die im vom Auftraggeber angenommenen Angebot vereinbarten Leistungen. Die Leistungserbringung erfolgt zu den Geschäftszeiten des Auftragnehmers.

(2) Die Leistungen werden im angemessenen Umfang gewährt. Für darüber hinausgehende Leistungen ist ggf. eine gesonderte Vergütung fällig. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über die Kosten für Sonderleistungen. Der Auftraggeber erbringt insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und der Richtlinien auf den Social Media Netzwerken und die rechtliche Überprüfung der Kampagnen selbst verantwortlich.

(3) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet und hat dem Auftragnehmer den erforderlichen Zugang und alle erforderlichen Informationen und Daten in einfach zu verarbeitender Form zur Verfügung zu stellen, um die vereinbarten Leistungen erfüllen zu können. Die Zurverfügungstellung von rechtswidrigen Inhalten ist untersagt.

(4) Der Auftragnehmer ist zur Beauftragung von Subunternehmen befugt, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt.

(5) Der Auftraggeber ist in der Wahl geeigneter Mittel zur Auftragserfüllung grundsätzlich frei.

(6) Vereinbarte Lieferfristen und Leistungstermine verlängern sich im Falle der höheren Gewalt, Ausfall technischer Systeme, oder bei Erkrankung des Auftragnehmers / seines Personals, sowie bei Verstoßes gegen die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entsprechend. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes wird hierfür ausgeschlossen. Bei Nichtzahlung kann der Auftragnehmer seine Leistung ganz oder teilweise verweigern.

(7) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg, der mit den Marketing-Leistungen erzielt wird. Der Auftragnehmer schuldet insbesondere keine bestimmte Anzahl von vermittelten Bewerbern oder den Abschluss eines Arbeitsverhältnisses.

 

(8) Der Auftraggeber kann das zur Verfügung gestellte Werbebudget frei wählen. Dieses Budget ist in der vereinbarten Vergütung des Auftragnehmers nicht enthalten. Der Auftragnehmer schlägt dem Auftraggeber ein geeignetes Werbebudget vor.

 

(9) Beim Hosting von Landingpages für den Auftraggeber, stellt der Auftragnehmer keine Rechtstexte zur Verfügung. Der Auftraggeber hat insbesondere selbst dafür zu sorgen, dass Impressum und Datenschutzerklärung ordnungsgemäß erstellt sind.

 

(10) Ist der Auftragnehmer durch einen Verstoß des Auftraggebers gegen die AGB an der Leistungserbringung gehindert, so bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen.

 

§ 5 Laufzeit, Kündigung

(1) Die Laufzeit und Kündigungsfrist richten sich nach dem im Angebot getroffenen Vereinbarungen. Ist keine Vereinbarung getroffen, so läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

 

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung trotz Mahnung in Verzug ist oder die Mitwirkungspflichten verweigert.

 

(3) Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Kündigung, ist der Zugang der Kündigungserklärung maßgeblich.

 

§ 6 Haftung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit des Kunden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

 

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für den entgangenen Gewinn und für Sperren der Social Media Accounts. Ferner haftet der Auftragnehmer nicht für Hacks des Accounts oder Datenverlust der durch Dritte verursacht wird. Die Haftung wird insgesamt auf den Auftragswert begrenzt.

 

(4) Die Einschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

 

§ 7 Urheberrechte / Rechte Dritter

 

(1) Das Urheberrecht an den erstellten Inhalten, insbesondere an Texten/Grafiken, verbleibt beim Auftragnehmer. Vorbehaltlich vollständiger Zahlung der Vergütung wird dem Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Inhalten eingeräumt.

 

(2) Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Erbringung der Leistungen Inhalte zur Verfügung stellt, versichert der Auftraggeber, dass er an diesen Inhalten alle erforderlichen entsprechenden Rechte besitzt. Sofern der Auftragnehmer diesbezüglich von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.

 

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt Marken und andere geschützte Inhalt des Auftraggebers zu verwenden, wenn dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.

 

§ 8 Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt auf der Webseite und in sozialen Netzwerken den Auftraggeber unentgeltlich als Referenz anzugeben, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart. Dies beinhaltet auch die Darstellung von Marken oder Logos des Auftraggebers.

 

§ 9 Geheimhaltung

 

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.

 

(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.

 

(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

 

(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,

a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,

b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftraggeber bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,

c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,

d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,

e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,

f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

 

§ 10 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.

(2) Soweit der Auftraggeber die Daten von Dritten (z.B. Kunden, Mitarbeiter) übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

 

(3) Die Rechte des Auftraggebers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

  • Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

  • Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten

  • Artikel 16 – Recht auf Berichtigung

  • Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

  • Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

  • Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit

  • Artikel 21 – Widerspruchsrecht

  • Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden

  • Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Auftraggeber bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Auftragnehmer oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

 

(5) Der Auftragnehmer versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.

 

(6) Die Parteien schließen – sofern erforderlich - einen elektronischen Vertrag über die Auftragsverarbeitung.

(7) Die Pflicht zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bezüglich der Bewerberdaten obliegt dem Auftraggeber.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist der Sitz des Auftragnehmers in München.

(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Änderungen an den AGB vorzunehmen. Der Auftraggeber wird über die Änderungen schriftlich oder per E-Mail informiert. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung widerspricht.

(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 


Stand: 22.03.2023

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